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1953 – 1989
„Gemeinsam für den Schutz der Arbeiter- und Bauernmacht“
Staatssicherheit und Justiz im Norden der DDR

Die Ausstellung widmet sich der Geschichte der politischen Verfolgung in der DDR aus der Perspektive des Landes Mecklenburg bzw. aus der des 1952 gebildeten Bezirkes Schwerin. Ausgehend von der Wirkungsgeschichte des Hauses wird insbesondere anhand von Einzelschicksalen die Überwachungs-und Verfolgungspraxis in der SED-Diktatur dokumentiert. Im Mittelpunkt steht dabei das Wirken des Staatssicherheitsdienstes sowie dessen Zusammenwirken mit den Justizorganen bei der Bekämpfung politischer Gegner.


Die Themen:

  1. Von der Besatzungs- zur SED-Diktatur
  2. Das Ministerium für Staatssicherheit
  3. Staatssicherheit in Schwerin
  4. Zur Arbeitsweise des MfS
  5. Recht und Justiz im Dienst der Parteiherrschaft
  6. Strafvollzug in der DDR
  7. Verfolgung der Zeugen Jehovas
  8. Zwangsaussiedlungen an der Demarkationslinie
  9. Der Kampf gegen die Junge Gemeinde
  10. Kriminalisierung und Enteignung privater Unternehmer
  11. Der 17. Juni 1953 im Norden der DDR
  12. Durchsetzung der Jugendweihe
  13. Auf dem Weg zur Zwangskollektivierung
  14. Das Grenzregime der DDR
  15. Die DDR nach dem Mauerbau
  16. Post- und Telefonkontrolle
  17. Die Inoffiziellen Mitarbeiter des MfS
  18. Zielgruppen von Überwachung und Repression
  19. Das Ende der Staatssicherheit
  20. Zum Umgang mit der DDR-Vergangenheit
  21. Inhaftiert am Demmlerplatz
Schild und Schwert der Partei“ – die Insignien des MfS.

Schild und Schwert der Partei“ –

die Insignien des MfS.


Strafrechtliche Verfolgung
MfS-Einflussnahme auf Gerichtsverfahren

Politische Justiz. Bei der Verfolgung politischer Strafsachen arbeiten MfS und Justiz zusammen. Als „Organ der Rechtspflege“ führt der Geheimdienst selbstständig Ermittlungen durch, bei denen er sich auch illegaler „Beweise“ bedient. Bis zum Inkrafttreten der Strafprozessordnung 1952 ist er federführend an der Ausarbeitung der Anklageschriften beteiligt. Diese müssen von der Staatsanwaltschaft nur formell bestätigt werden. Auch auf den Verlauf der Hauptverhandlung nimmt das MfS Einfluss, z.B. durch die Zusammenstellung der Gerichtsakte.

Katechetin Margarete Reuter

Die Katechetin Margarete Reuter wird 1953 vom MfS

inhaftiert und wegen „Boykotthetze“ zu acht Jahren

Zuchthaus verurteilt. BStU.


Die MfS-Bezirksverwaltung
Willkürliche Verhaftungen

Machtstütze der SED. Wenige Monate nach der Gründung der DDR 1949 wird das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) gebildet. Sowjetische Instrukteure wirken federführend an seinem Aufbau mit. Damit verfügt die Staatspartei SED über einen ihr treu ergebenen Sicherheitsapparat, der für die Absicherung ihres Machtmonopols sorgt. Als 1952 das Territorium der DDR in 14 Bezirke aufgeteilt wird, erhält der neu geschaffene Bezirk Schwerin eine eigene MfS-Verwaltung. Ihr Sitz befindet sich seit 1953 im ehemaligen Justizgebäude am Demmlerplatz.

Georg Zelosko

Georg Zelosko, 1953 – 1957 Leiter der Untersuchungshaftanstalt des MfS am Demmlerplatz. Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU).


Die Untersuchungshaftanstalt
Unzumutbare Haftbedingungen

Isolation. Mit dem Umzug der Schweriner Bezirksverwaltung befindet sich deren Untersuchungshaftanstalt im ehemaligen Justizgefängnis. In den ersten Jahren der DDR ist der Bau wegen der unzumutbaren Haftbedingungen sowie der zeitweilig grünen Zellwände als „grüne Hölle“ berüchtigt. Die Gefangenen werden in totaler Isolation gehalten. Dauerverhöre, Nachtvernehmungen und Schlafentzug wirken demoralisierend. Obwohl die Verhältnisse später berechenbarer werden, erleben viele Betroffene die Haft als eine Situation des totalen Ausgeliefertseins.

Muster-Doppelzelle in der Untersuchungshaftanstalt des MfS in Schwerin

Muster-Doppelzelle in der Untersuchungshaftanstalt

des MfS in Schwerin, 1980er Jahre. BStU.